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Zum Rechtschutzbedürfnis für statusunabhängiges Abstammungsverfahren

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.03.2016 – 2 UF 327/15 Ein Rechtschutzbedürfnis für ein statusunabhängiges Abstammungsverfahren besteht nicht, wenn die Vaterschaft in einem gerichtlichen Verfahren unter Einholung eines Abstammungsgutachtens (hier Blutgruppengutachten) festgestellt worden ist. Das Rechtschutzbedürfnis folgt in diesem Fall auch nicht … Weiterlesen

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