Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern in Hamburg ab sofort untersagt
Veranstaltungen im Großen Saal der Elbphilharmonie sind untersagt.
Untersagung gilt zunächst bis 30.04.2020
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern in Hamburg ab sofort untersagt
Veranstaltungen im Großen Saal der Elbphilharmonie sind untersagt.
Untersagung gilt zunächst bis 30.04.2020
hamburg1: Sondereinheit stürmt Wohnung in Hamburg-Altona
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2015 – 28 W 41/15 Der Käufer eines Fahrzeugs trägt das…
Amtsgericht München, Urteil vom 02.05.2016 - 122 C 31597/15 Freches Parken Ein privater Grundstücksbesitzer ist…
Buchen Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung bei RA Skwar.
Für mehr Informationen bitte hier klicken.
In Kooperation mit Rechtsanwältin Petra Castiglia-Kröber, Möllner Landstraße 93, 21509 Glinde