2022-09-29 Übernimmt das Jobcenter/Sozialamt die Zahlung der Nebenkostenabrechnung?

Übernimmt das Jobcenter/Sozialamt die Zahlung der Nebenkostenabrechnung?

Was können Sie tun, wenn die Nebenkostenabrechnung so hoch ist, dass Sie sie nicht begleichen können. Dieser Frage geht dieses Video nach.

Das Video können Sie hier auf Youtube anschauen

Videotranskript:

Hallo! Die Tage werden wieder kälter, die Heizungen werden wieder angedreht, und man liest und hört allerorten, dass die Gaspreise explodieren und die Heizkosten steigen. Da fragt sich der Einzelne: Kann ich denn meine Heizkosten überhaupt noch bezahlen und wenn ich das nicht kann, was mach‘ ich dann? Mein Name ist Fredi Skwar, ich bin Rechtsanwalt in Hamburg und dieser Frage gehen wir in diesem Video nach. Bis gleich.

Am Ende eines Jahres erhält der Mieter in der Regel die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr von seinem Vermieter. In diesem Jahr 2022 werden viele vielleicht mit Angst auf diese Nebenkostenabrechnung schauen, denn wir alle haben aus der Presse erfahren, dass die Gaspreise dramatisch gestiegen sind, so dass der einzelne damit rechnen muss, dass ihn eine erhebliche Nebenkostennachzahlung treffen wird.

Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Nebenkostenachzahlung zu begleichen, solltet ihr nicht scheuen, einen Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialmt zu stellen auf Zahlung dieser Kosten.

Entscheidend ist, dass ihr den Antrag in dem Monat stellt, in dem die Nebenkostennachzahlung zur Zahlung fällig ist. Steht im Bescheid über die Nebenkostennachzahlung, dass eine Zahlung im Monat Dezember zu erfolgen hat, dann ist von größter Wichtigkeit, dass ein Antrag an das Jobcenter oder an das Sozialamt in dem Monat Dezember erfolgt. Eine Antragstellung erst im Januar könnte zur Folge haben, dass eine Übernahme der Nebenkosten durch das Jobcenter oder Sozialamt abgelehnt wird.

Für wen ist das Jobcenter zuständig, und für wen das Sozialamt? Für Erwerbstätige bis zum Eintritt ins Rentenalter ist das Jobcenter zuständig. Ab Erreichen des Renteneintrittsalters ist das Sozialamt für den Antrag zuständig.

Kann man auch dann einen Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung stellen, wenn man ein regelmäßiges Einkommen hat? Die Antwort ist ja. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Nebenkostennachzahlung zu begleichen, kann ein Antrag als sog. Aufstocker gestellt werden.

Soweit zu dem heutigen Video. Wenn Euch das Video gefallen hat, würde ich mich über ein Like freuen. Wenn ihr weitere Fragen zu dem Thema habt, schickt mir gerne eine Mail unter ra@ra-skwar.de oder bucht einen kostenlosen 15-minütigen Erstberatungstermin unter www.rabüro.de. Bis zum nächsten Video.

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