LG Mannheim, Urteil vom 22. Januar 1997 – 4 S 104/96
Zum Anspruch des Mieters auf vorzeitige Beendigung eines befristeten Mietvertrages aus wichtigem Grund (hier: schwere Erkrankung eines Kindes des Mieters)
Ein Mieter hat einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus einem befristeten Mietvertrag, wenn sein 6 Jahre altes Kind infolge einer schweren Herzkrankheit, die eine Operation notwendig gemacht hat, jegliche körperliche Belastung meiden soll und der Mieter deshalb aus der im 4. Obergeschoß des Hauses (ohne Lift) belegenen Wohnung ausziehen will, um dem Kind Treppensteigen zu ersparen.
Das berechtigte Interesse wird durch den Operationsbericht und durch ein Arztattest über die Herzkrankheit hinreichend belegt, ohne dass es dazu weiterer Beweiserhebung bedarf.