OLG München, Urteil vom 13.11.2018 – 18 U 1280/16
Das Online-Bewertungsportal Yelp ist laut verschiedener Online-Medien zur Zahlung von Schadensersatz an die Betreiberin mehrerer Münchener Fitnessstudios verurteilt worden.
Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Grund der Klage war, dass der Einschätzung von Yelp nicht alle Bewertungen zugrunde lagen, sondern nur jene, die von einer Software empfohlen wurden. Bis zu 95% von positiven Bewertungen blieben somit bei der Einschätzung unberücksichtigt.
Durch die für den Betrachter nicht erkennbare Aussortierung eines Großteils von Bewertungen entstehe ein verzerrtes Gesamtbild, so das Gericht.
Die Revision wurde zugelassen.