2022-09-21 Taschenkontrolle im Supermarkt – ist das zulässig?

Darf der oder die Mitarbeiterin eines Supermarktes von euch verlangen, dass ihr eine mitgebrachte Tasche öffnet. Dieser Frage gehe ich in diesem Video nach.

Das Video können Sie hier auf Youtube anschauen.

Videotranskript:

Hallo! Stellt euch folgende Situation vor. Ihr geht in einen Supermarkt, und als ihr an die Kasse kommt, werdet ihr von der Kassiererin aufgefordert, Eure mitgebrachte Tasche zu öffnen. Ihr fragt euch: Darf die das? Mein Name ist Fredi Skwar, ich bin Rechtsanwalt in Hamburg, und dieser Frage werden wir in diesem Video nachgehen.

Also: Darf der oder die Mitarbeiterin eines Supermarktes von euch verlangen, dass ihr eine mitgebrachte Tasche öffnet. Grundsätzlich nein, sagt der BGH bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 1993. Erlaubt ist eine Taschenkontrolle nur dann, wenn ein konkreter Verdacht für einen Diebstahl besteht. Grundlos eine Tasche zu kontrollieren stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, der nicht gerechtfertigt ist.

Das soll es heute von mir gewesen sein. Wenn Euch das Video gefallen hat, würde ich mich über ein Like freuen. Sollte ihr noch weitere Fragen zu dem Thema haben, schickt mir gerne eine E-Mail unter ra@ra-skwar.de oder bucht einen kostenlosen 15-minütigen Erstberatungstermin unter www.rabüro.de. Bis zum nächsten Video.

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