AG Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000 – 1 C 157/00
Anspruch gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf Rückgängigmachung einer Rückstufung nach unberechtigter Schadensregulierung
Hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners zu Unrecht reguliert, kann der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung eine Rückgängigmachung der erfolgten Rückstufung verlangen. Der Haftpflichtversicherer ist zwar verpflichtet, begründete Schadenersatzansprüche zu regulieren. Unbegründete Ansprüche hat er jedoch abzuwehren (PflVG § 3 Nr 10).
Bevor der Versicherer an einen Dritten zahlt, muss er daher die Sach- und Rechtslage sorgfältig prüfen.