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Wiedereinstellungsanspruch nur bei Vorliegen von Kündigungsschutz nach dem KSchG

BAG, Urteil vom 19. Oktober 2017 – 8 AZR 845/15 Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen. Der Kläger war seit 1987 bei der vormaligen Beklagten zu 1. in deren Apotheke als vorexaminierter … Weiterlesen

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