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Zum Vorliegen grober Fahrlässigkeit bei einem Abdichtungsunternehmen

OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011 – 14 U 88/11 Für Wasserrohrverlegungen dürfte in einem wesentlichen Punkt nichts anderes gelten als für Abdichtungsarbeiten: Sie gelten im Hinblick auf die potentiellen Feuchtigkeitsschäden generell als besonders gefahrenträchtig und erfordern deshalb besondere Sorgfalt. Ist … Weiterlesen

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