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Werksfeuerwehr muss nicht durch Vorauskommando klären, ob gesamte Mannschaft ausrücken muss

Amtsgericht München, Urteil vom 22.7.11 – 133 C 5875/11 Die verbrannten Kroketten… Eine Werksfeuerwehr muss bei einem Einsatz nicht durch einen vorherigen Anruf an der Hauspforte oder durch ein „Ein-Mann-Vorauskommando“ abklären, ob ein Ausrücken mit der gesamten Einsatzmannschaft erforderlich ist. … Weiterlesen

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