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Nach Werbewiderspruch sind auch teiladressierte Werbeschreiben ohne Empfängernamen unzulässig

OLG München, Urteil vom 05.12.2013 – 29 U 2881/13 – Teiladressierte Werbeschreiben Die wiederholte Übersendung teiladressierter Werbeschreiben (Schreiben ohne Empfängernamen im Adressfeld) an Verbraucher, die dem Unternehmen mitgeteilt haben, dass sie von diesem keine Werbung erhalten möchten, sind auch dann … Weiterlesen

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