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Zu anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten

OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.01.2013, 5 LA 228/12 1. Ist ein Beamter dienstunfähig, sind vor einer Versetzung in den Ruhestand die Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung (§ 26 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BeamtStG) sowie einer Verringerung der Arbeitszeit … Weiterlesen

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