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Zur Haftung des Inhabers einer Wasserski-Schule wegen grober Fahrlässigkeit

Moselschiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 05. Februar 1999 – 3 U 91/98 BSchMo Zur Haftung des Inhabers einer Wasserski-Schule wegen grober Fahrlässigkeit Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 17. April 1998 verkündete Urteil des Moselschifffahrtsgerichts St. Goar – 4 … Weiterlesen

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