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Zum Anspruch auf finanziellen Ausgleich für geleistete Vorgriffsstunden und Verzicht auf Altersermäßigung
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.09.2011 – 19 Sa 2114/10 Der finanzielle Ausgleich für geleistete Vorgriffsstunden sowie für den Verzicht auf Altersermäßigung nach Maßgabe der Mehrarbeitsvergütungsordnung für Beamte in NRW stellt bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arbeitsrecht
Verschlagwortet mit Vorgriffsstunden Ausgleich
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