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Zur Darlegungslast und Beweiserleichterung des Patienten zum voll beherrschbaren Risiko
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.08.2014 – 4 U 21/13 Darlegungs- und Beweiserleichterungen für einen geschädigten Patienten unter dem Gesichtspunkt des “voll beherrschbaren Risikos” greifen bereits dann, wenn ein minimales Restrisiko verbleibt oder theoretisch bleiben könnte, dass ein für die Herzkatheteruntersuchung … Weiterlesen →
Veröffentlicht unter Arztrecht
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Verschlagwortet mit voll beherrschbares Risiko
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