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Zum Anspruch der Erben auf Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten

BGH, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17 Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das … Weiterlesen

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