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BAG zu den Voraussetzungen der Verwirkung von Ansprüchen

BAG, Urteil vom 22.o6.2011 – 8 AZR 752/09 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB). Mit ihr wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner … Weiterlesen

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