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Zur Erforderlichkeit der Bekanntmachung von Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten

BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 – 5 CN 1.03 1. Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten sind bekannt zu machen. 2. Für die Bekanntgabe ist eine selektive, erläuternde Wiedergabe des Inhalts der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Das Urteil … Weiterlesen

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