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Änderung des Versicherungstarifes nach Geschlechtsumwandlung unzulässig

BGH, Urteil vom 09.05.2012 – IV ZR 1/11 Die Geschlechtsumwandlung eines ursprünglich männlichen Versicherungsnehmers berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person abweichend vom vertraglich vereinbarten Männertarif in den Frauentarif einzustufen.(Rn.11)(Rn.22) (Leitsatz des Gerichts) Tenor Auf die Revision der Klägerin … Weiterlesen

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