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BGH zu den Anforderungen an eine Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes bei bewusster Angabe von unwahren und unvollständigen Angaben

BGH, Urteil vom 22.06.2011 – IV ZR 174/09 1. Folgende Belehrung genügt den Anforderungen der so genannten Relevanzrechtsprechung: „Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen.“ 2. Ob eine ordnungsgemäße … Weiterlesen

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