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BGH zur Haftung des Versicherungsmaklers bei pflichtwidrig unterlassener Risikoabdeckung

BGH, Urteil vom 26.03.2014 – IV ZR 422/12 1. Hat ein Versicherungsmakler es pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken, so kann der Versicherungsnehmer von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten (“Quasideckung”). 2. Ziff. … Weiterlesen

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