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Zur Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers bei Verglasung einer Treppenhausaußenwand

BGH, Urteil vom 31.05.1994 – VI ZR 233/93 Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn er bei für ihn erkennbarer Gefahrenlage, die sich aus der Verglasung einer Treppenhausaußenwand mit gewöhnlichem Fensterglas ergibt, keine Abhilfe schafft. (Leitsatz des Gerichts) … Weiterlesen

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