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Veräußerer eines unterschlagenen Fahrzeugs ist bei sofortiger Kaufabwicklung Vertragspartner des Erwerbers

BGH, Urteil vom 01.03.2013 – V ZR 92/12 Tritt der Veräußerer eines unterschlagenen Kraftfahrzeuges unter dem Namen des Eigentümers auf, wird Vertragspartner des Erwerbers grundsätzlich die unter fremden Namen handelnde Person und nicht der Eigentümer, sofern der Kauf sofort abgewickelt … Weiterlesen

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