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Bedeutung der Angabe „Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein“ beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler
BGH, Urteil vom 12. März 2008 – VIII ZR 253/05 Bedeutung der Angabe „Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein“ beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung fortentwickelt, wonach … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Autorecht
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