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Zur Annahme einer einheitlichen Tat bei Rotlicht- und Überholverstoß

OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2011 – 322 SsBs 354/10 Liegt zwischen zwei Verkehrsverstößen ein äußerst enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang (hier: maximal 120 Sekunden und ca. 3 km), so liegt eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO vor … Weiterlesen

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