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Musizieren in Fußgängerzone ohne Sondernutzungserlaubnis kann teuer werden

Trommeln nicht erlaubt AG München, Beschluss vom 14.12.2015 – 1125 OWi 247 Js 218141/15 Am 14.12.2015 setzte das Amtsgericht München gegen einen Musiklehrer aus Rosenheim einen Geldbuße in Höhe von 50 Euro wegen eines Verstoßes gegen Art. 66 Absatz 1 … Weiterlesen

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