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Zur Haftung des Sicherungspartners bei einem Kletterunfall
OLG Hamm, Beschlüsse vom 20.09.2013 und vom 05.11.2013 – 9 U 124/13 Schwerer Kletterunfall – Sicherungspartner haftet umfassend Stürzt eine im sog. „Tope-Rope“-Verfahren gesicherte Kletterin ab, weil ihr Sicherungspartner die Seilbremse gelöst hat, ohne zuvor das Kommando „Stand“ erhalten zu … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Zivilrecht
Verschlagwortet mit Kletterunfall, Tope-Rope-Verfahren
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