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Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht ausländischen Rechts (hier: thailändisches Recht)

BGH, Urteil vom 23.06.2003 – II ZR 305/01 Bei der Ermittlung ausländischen Rechts darf sich der Tatrichter nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muß unter Ausschöpfung der ihm zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der … Weiterlesen

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