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Allgemein bekannte Terrorgefahr rechtfertigt in der Regel nicht einen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt

Amtsgericht München, Urteil vom 12.08.2015 – 231 C 9637/15 Reisen in Zeiten von IS Die allgemein bekannte Terrorgefahr in den Ländern des arabischen Frühlings rechtfertigt in der Regel nicht einen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt. Ein Ehepaar aus Nürnberg buchte bei … Weiterlesen

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