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Zur Frage des Vorliegens eines Mietmangels bezüglich der Größe der Türblätter
AG Lichtenberg Urteil vom 09.06.2011 – 111 C 319/09 In dem Umstand, dass der Abstand der unteren Türkanten zu einem vorhandenen Linoleumboden eine mieterseitige Ausbringung von Teppichauslegware nicht ohne eine Anpassung der Türblätter zulässt, liegt kein Mangel der Mietwohnung. Es … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Mietrecht
Verschlagwortet mit Mietmangel, Teppchboden
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