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Zur Produkthaftung für Medizinprodukte (hier: Teleskopmarknägel)

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.08.2011 – 1 U 316/10 1. Auch für die Hersteller von Medizinprodukten gilt das Produkthaftungsgesetz unmittelbar.(Rn.36) 2. Für Sonderanfertigungen bedarf es keiner so genannten CE-Zertifizierung, um das entsprechende Medizinprodukt in Verkehr bringen zu dürfen.(Rn.44) 3. Die … Weiterlesen

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