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Zur Berücksichtigung einer konstitutionsbedingten Verletzungsneigung des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

BGH, Urteil vom 05.11.1996 – VI ZR 275/95 1. Die Teilnahme am modernen Straßenverkehr stellt ein sozialadäquates Verhalten dar. Es kann dem einzelnen daher im Schadensfall nicht schmerzensgeldmindernd angelastet werden. 2. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kann es indessen geboten … Weiterlesen

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