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Patient ist für Führung von Arzthaftungsprozess nicht verpflichtet, sich medizinisches Fachwissen anzueignen

BGH, Beschluss vom 1. März 2016 – VI ZR 49/15 An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden. Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen … Weiterlesen

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