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Zur Kennzeichnung eines Erkers, der wenige Zentimeter in den Straßenraum hineinragt
OLG Hamm, Urteil vom 26. August 2020 – I-11 U 84/19 Ragt ein Erker in einer Höhe von etwas mehr als vier Metern sechs Zentimeter in den Straßenraum, so dass es zu einer Berührung mit höheren Fahrzeugen, u.a. vier Meter … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Zivilrecht
Verschlagwortet mit Erker, Kennzeichnung, Straßenraum
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