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Keine Haftung des Scheinsozius für Forderung aus anwaltsuntypischer Tätigkeit

BGH, Urteil vom 16. April 2008 – VIII ZR 230/07 Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät für Forderungen, die nicht die anwaltstypische Berufstätigkeit betreffen Der u. a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über … Weiterlesen

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