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Zum auffälligen Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Vergütung im Arbeitsverhältnis

BAG,Urteil vom 22.4.2009, 5 AZR 436/08 Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns … Weiterlesen

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