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Zur Unterbrechung des Schulverhältnisses durch eines Schülers Fernbleiben vom Unterricht für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten innerhalb eines Schuljahres

OVG Hamburg, Beschluss vom 19.02.2016 – 1 Bs 255/15 1. Ist das Schulverhältnis nach § 28 Abs. 4 Satz 2 HmbSG (juris: SchulG HA) unterbrochen, so verbleibt der Schüler nach Abschluss des Schuljahres in der bisherigen Jahrgangsstufe. Er rückt nicht … Weiterlesen

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