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Zur Verkehrssicherungspflicht bei einem Schützenumzug

AG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2013 – 35 C 10093/12 Im Rahmen eines Schützenumzuges ist es zulässig und jedenfalls  nicht unüblich, dass Schusssalven von den am Umzug beteiligten abgefeuert werden. Dass dies von Schützenverein zu Schützenverein anders sein mag ändert nichts … Weiterlesen

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