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Zur Frage der nachbarrechtlichen Haftung wegen Rußschäden an einer Fassade infolge eines Wohnungsbrandes

BGH, Urteil vom 27. Januar 2006 – V ZR 26/05 1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt – wie § 1004 Abs. 1 BGB – voraus, dass der Anspruchsgegner als Störer zu qualifizieren ist. … Weiterlesen

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