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Keine Hinweispflicht auf mögliche Rückstauschäden

OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.04.2014 – 4 U 42/14 Es besteht keine Verpflichtung der Gemeinde, einen Kanalanschlussinhaber auf die Gefahren von Rückstauschäden hinzuweisen, wenn die Belastung der Kanalisation durch den erkennbaren Anschluss weiterer Grundstücke und die Beseitigung eines offenen Grabens … Weiterlesen

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