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Zur Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Rosenmontagsumzugs

OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2013 – 3 U 985/13 1. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisverfügung gemäß … Weiterlesen

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