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Zur Erfüllung der Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers gegenüber Versicherten

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.04.2012 – L 22 R 249/11 Ein Rentenversicherungsträger genügt seiner gesetzlichen Hinweispflicht nur dann, wenn er das Hinweisschreiben nicht nur absendet, sondern auch dafür Sorge trägt, dass die Information den Versicherten tatsächlich erreicht. Kommt es hierüber … Weiterlesen

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