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Zum Beginn der Rentenversicherungspflicht bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.10.2008 – L 13 KN 16/08 § 8 Abs. 2 Satz 3 SGB IV regelt ausdrücklich eine Ausnahme zu dem Grundsatz, dass immer die tatsächlichen Verhältnisse für eine Versicherungspflicht maßgebend sind. Soweit die Zusammenrechnung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse … Weiterlesen

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