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Zu den formellen Anforderungen an die Schadensanzeige wegen Beschädigung von Reisegepäck bei einer Flugreise

AG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2011 – 30 C 2662/10 (47) Gemäß Art. 31 Ziffer 2 Montrealer Übereinkommen muss bei einer Beschädigung des Reisegepäcks binnen 7 Tagen der Schaden beim Luftfrachtführer angezeigt werden. Gemäß Art. 31 Ziffer 3 Montrealer Übereinkommen gilt … Weiterlesen

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Zu den formellen Anforderungen von Reklamation des Fluggastes bei Schäden am Reisegepäck

AG Bremen, Urteil vom 05.12.2013 – 9 C 244/13 1. Die Anzeigefrist für Schäden am Reisegepäck wird gemäß Art. 31 Abs. 3 des Montrealer Übereinkommens nur gewahrt, wenn der Fluggast binnen 7 Tagen nach der Gepäckannahme eine eigenhändig unterzeichnete Schadensanzeige … Weiterlesen

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