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Zur Unerheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens
BGH, Urteil vom 19.07.2016 – VI ZR 75/15 Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens, der darauf zielt, der Patient sei mit der Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur einverstanden gewesen, ist nicht erheblich, weil dies dem Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arztrecht
Verschlagwortet mit rechtmäßiges Alternativverhalten
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