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Zur Unerheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens

BGH, Urteil vom  19.07.2016 – VI ZR 75/15 Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens, der darauf zielt, der Patient sei mit der Vornahme des Eingriffs durch einen anderen Operateur einverstanden gewesen, ist nicht erheblich, weil dies dem Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses bei ärztlichen Eingriffen … Weiterlesen

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