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Zur Unwirksamkeit von Klauseln einer Ratenschutzarbeitslosigkeitsversicherung

AG Bremen, Urteil vom 03.04.2014 – 9 C 464/13 Folgende Klauseln einer Ratenschutzarbeitslosigkeitsversicherung sind unwirksam: “Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn die versicherte Person bei Vertragsschluss […] mindestens seit sechs Monaten bei demselben Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt (angestellt) ist.” “Im Versicherungsfall zahlt der … Weiterlesen

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