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BGH zur Zahlungspflicht bei R-Gesprächen

BGH, Urteil v. 16.3.2006 – III ZR 152/05 a) Der Inhaber eines Telefonanschlusses wird aus den im Wege der Nutzung seines Netzzugangs durch Dritte geschlossenen Telekommunikationsdienstleistungsverträgen – über die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht hinausgehend – verpflichtet, wenn er die … Weiterlesen

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