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Kfz-Käufer, der sofort klagt, trägt das Kostenrisiko

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2015 – 28 W 41/15 Der Käufer eines Fahrzeugs trägt das Kostenrisiko gerichtlicher Verfahren zur Klärung von Mängeln am Fahrzeug, wenn er dem zur Nachbesserung bereiten Verkäufer vor der Inanspruchnahme der Gerichte keine Gelegenheit gibt, die … Weiterlesen

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