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Zur Haftung für Schaden bei Transport von rostanfälligem Gut auf offenen Fahrzeugen

LG Traunstein, Urteil vom 25.02.2011 – 1 HKO 2060/10 Allein eine Vertragsverletzung indiziert noch kein dem Vorsatz gleiches Verschulden. Es kann daher aus der Verwendung eines offenen Fahrzeugs, statt des vertraglich vorgesehenen Planensattels, nicht auf Leichtfertigkeit geschlossen werden. Allein aus … Weiterlesen

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