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Zur Haftung für ein ohne Einwilligung vorgenommenes Piercing mit sich anschließender Infektion

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.09.2006 – 2 U 1145/06 Das Durchstechen der Ohrmuschel stellt ohne Zweifel eine Körperverletzung dar, deren Rechtswidrigkeit nur durch eine wirksame Einwilligung des Verletzten ausgeschlossen werden kann (Palandt/Sprau BGB 65. Aufl. § 823, Rn 38 und … Weiterlesen

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